Franz Waldemar Beyer wurde am 27.05.1892 in Bautzen in Sachsen geboren und
kam am 01.04.1911 als Seekadett an die Marineschule nach Kiel und erhielt dann
am 01.04.1912 eine Kommandierung zum M.S. Offiziers-Lehrgang, bzw. am 01.04.1913
zum S.A. Schule-Artillerie nach Jüterbog. Danach erfolgte am 28.06.1913 eine
Kommandierung zum 7. Lehrgang und am 02.09.1913 zu einem Infanterie-Kursus beim
I. See-Bataillon.
Am 01.10.1913 zum I. Geschwader auf das Linienschiff "WESTFALEN"
kommandiert und dort am 01.08.1914 zum Leutnant zur See befördert, wird er dort
am 04.02.1915 zum Signal-Offizier-Adjutanten bzw. am 07.10.1916 zum
Signal-Offizier-Wach-Offizier-Adjutanten ernannt. Beyer nahm in dieser Zeit an
einem Unternehmen gegen die Rigaer Bucht, sowie an der Seeschlacht im Skagerrak
teil. Außerdem nimmt er am Gefecht gegen das britische U-Boot "E-23" in
der Nordsee teil und steht während eines Finnland-Unternehmens ebenfalls im
Einsatz, wo er bei Straßenkämpfen in Helsingfors verwundet wird.
Am 04.08.1918 erfolgte die Kommandierung zum Verband "Boediker", sowie am
08.09.1918 die Ernennung zum Verbindungs-Offizier und Flagg-Leutnant bei der
B.B.G. in Libau. Von dort kommt Beyer am 03.10.1918 auf das Linienschiff "OSTFRIESLAND",
wo er am 20.03.1919 als Oberleutnant zur See verabschiedet wird und als
Polizei-Leutnant zur Sicherheitspolizei Mühlheim a.d. Ruhr wechselt.
Am 23.05.1921 wird er Adjutant und Hundertschaftsführer bei der Schutzpolizei
Wesel und wird dann am 14.07.1921 zur Schutzpolizei nach Düsseldorf versetzt.
Dort legt er am 31.03.1923 seine Prüfung an der Hochschule für kommunale
Verwaltung ab und kommt am 15.02.1924 als Lehrer an die Polizeischule Münster.
Vom 09.04.1926 bis zum 09.07.1926 besucht er einen Lehrgang für Psychologie an
der Höheren Polizeischule in Potsdam-Eiche, wohin er am 01.01.1928 als
Taktischer Lehrer versetzt wird. Dort besucht er vom 09.01. bis zum 11.05.1928
den 5. Beförderungs-Lehrgang zum Polizei-Major und wird am 01.04.1932 wieder zur
Schutzpolizei nach Düsseldorf versetzt. Dort übernimmt er am 15.02.1933 den
Posten eines Abteilungsleiters in der Landespolizei-Inspektion West, sowie ab
dem 19.05.1933 Chef des Stabes.
Am 01.07.1935 übernimmt er das Kommando über die Landespolizeigruppe Halle und
wird dann am 01.10.1935 im Range eines Oberstleutnants in die Wehrmacht
übernommen, wo er zunächst dem Stab des Infanterie-Regiments 66 zugeteilt wird.
Am 06.10.1936 übernimmt er dort das Kommando über das II. Bataillon und wird am
23.03.1939 mit Wirkung zum 01.04.1939 zum Kommandeur des Infanterie-Regiments
131 in Nikolsburg ernannt, mit dem er am Polen- und Frankreich-Feldzug
teilnimmt.
Ab dem 22.06.1941 im Einsatz gegen die Sowjetunion überwindet Beyer mit seinem
Regiment erfolgreich den Bug und bricht als erster in die feindliche
Bunkerstellung bei Janow ein. Damit schuf er die Vorraussetzungen für einen
schnellen Durchbruch der 44. Infanterie-Division durch die Grenzbefestigungen.
Dr. Beyer wird dafür am 12.09.1941 mit dem Ritterkreuz ausgezeichnet.
Am 17.07.1942 erfolgte mit Wirkung vom 30.12.1941 die Ernennung zum Führer der
331. Infanterie-Division, über die er mit gleichzeitiger Beförderung zum
Generalmajor am 24.01.1942, mit Wirkung zum 01.02.1942, das Kommando übernimmt.
Mit Wirkung vom 22.02.1943 in der Führer-Reserve, wird Beyer am 20.04.1943 mit
Wirkung vom 01.03.1943 mit dem Posten des Kommandeurs der 4. Infanterie-Division
"Hoch- und Deutschmeister" betraut. Kurze Zeit später wird er am
13.07.1943 mit Wirkung vom 01.05.1943 zu den Offizieren zur Verfügung des OKH
(Sonstige Offiziere) im Standort Braunschweig versetzt, wobei dies nur für den
Friedensfall gilt. So bleibt er nach wie vor Kommandeur seiner Division.
Am 01.01.1944 in die Reserve versetzt, nimmt er vom 05.01. bis zum 25.01.1944 am
Lehrgang für Kommandierende Generale in Döberitz-Elsgrund teil und wird am
14.02.1944 zur Heeresgruppe A kommandiert, um dort beurlaubte oder erkrankte
Kommandierende Generale zu vertreten. So wird er dann am 27.04.1944 mit der
Führung des XII. Armee-Korps beauftragt, wobei er jedoch bereits am 25.05.1944
erneut in die Reserve versetzt wird, unter gleichzeitiger Kommandierung zur
Heeresgruppe Südukraine, um dort die stellvertretende Führung des LVII.
Panzer-Korps zu übernehmen.
Weiterhin übernimmt er am 02.06.1944 die Führung des V. Armee-Korps und wird am
20.08.1944 mit Wirkung vom 01.07.1944 Kommandierender General des XII.
Armee-Korps, womit er den General der Artillerie Gallenkamp ablöst.
Am 31.08.1944 übernimmt Beyer mit Wirkung vom 26.07.1944 die Führung des XXXXIX.
Gebirgs-Korps und vom 04.08.1944, mit Wirkung vom 07.08.1944, bis Kriegsende den
Posten des Kommandierenden Generals des LXXX. Armee-Korps im Raum
Oberrhein-Württemberg.
Dr. jur. Franz Beyer verstarb am 15.10.1968 in Bad Wiessee.
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Beförderungen |
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Auszeichnungen |
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Fähnrich zur See |
15.04.1912 |
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Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes |
12.09.1941 |
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Leutnant zur See |
01.08.1914 (RDA i.d. Wehrmacht v. 23.08.1910) |
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Eisernes Kreuz II. Klasse - 1.WK |
10.10.1915 |
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Oberleutnant zur See |
26.04.1917 (RDA i.d. Wehrmacht v. 27.01.1916) |
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Eisernes Kreuz I. Klasse - 1. WK |
16.06.1918 |
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Polizei-Hauptmann |
14.07.1921 (RDA i.d. Wehrmacht v. 01.09.1922) |
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Spange zum Eisernen Kreuz II. Klasse |
13.09.1939 |
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Polizei-Major |
18.06.1928 (RDA i.d. Wehrmacht v. 01.04.1933 (40a)) |
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Spange zum Eisernen Kreuz I. Klasse |
01.10.1939 |
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Polizei-Oberstleutnant |
01.02.1934 (RDA am 01.10.1935 i.d. Wehrmacht v. 01.12.1935 (13)) |
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Großherzoglich Oldenburgisches Friedrich-August-Kreuz II. Klasse |
22.08.1916 |
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Polizei-Oberst |
01.07.1934 |
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Bayrischer Militärverdienstorden 4. Klasse mit Schwertern |
20.12.1916 |
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Oberst |
31.03.1938 m. Wirk. v. 01.04.1938 (RDA v. 01.04.1938 (21)) |
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Königlich Sächsisches Ritterkreuz des Albrechts-Ordens 2. Klasse mit
Schwertern |
06.12.1917 |
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Generalmajor |
24.01.1942 m. Wirk. v. 01.02.1942 (RDA v. 01.02.1942 (23)) |
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Ehrenkreuz für Frontkämpfer |
01.11.1934 |
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Generalleutnant |
21.01.1943 m. Wirk. v. 01.01.1943 (RDA v. 01.01.1943 (37a)) |
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Dienstauszeichnung II. Klasse |
02.10.1936 |
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General der Infanterie |
20.08.1944 - 410 - m. Wirk. v. 01.07.1944 (RDA v. 01.07.1944 (1)) |
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