Ernst Friedrich Biehler wurde am 07.06.1903 in Ulm/Donau
geboren und trat am 01.09.1923 als Jäger der 11. Kompanie des 13. (Württ.)
Infanterie-Regiment unter gleichzeitiger Kommandierung zur 12. (MG) Kompanie
bei.
Am 09.11.1923 in die 16. Kompanie versetzt, kehrt er am 01.04.1924 wieder zur
12. Kompanie zurück. Von dort erfolgte am 10.05.1924 die Versetzung in die 10.
Kompanie des Regiments.
Vom 29.07. bis zum 01.09.1924 erhält er eine Kommandierung zu einem
Pionier-Kursus beim 5. Pionier-Bataillon in Ulm und wird dann am 01.01.1925 in
die 11. Kompanie versetzt.
Anschliessend vom 05.01. bis zum 28.02.1925 zur 12. Kompanie versetzt, wird er
am 20.04.1925 zur Vorbereitung auf die Fahnenjunker-Prüfung zur 5. Kompanie
des Regiments kommandiert. Danach erfolgte vom 13.05. bis zum 19.05.1925 eine
Kommandierung zur 13. (Minenwerfer) Kompanie und vom 27.05. bis zum 04.06.1925
eine Kommandierung zum Regiments-Nachrichtenzug seines Regiments.
Vom 01.07. bis zum 03.07.1925 in der Fahnenjunker-Prüfung, die er erfolgreich
ablegt, wird er vom 01.03.1926 bis zum 30.09.1926 an die Infanterieschule, zum
I. Lehrgang, und vom 18.11.1926 bis zum 03.09.1927 zum II. Lehrgang
kommandiert.
Vom 25.04.1930 bis zum 03.06.1930 Teilnehmer am XXIV. Lehrgang für
Leibesübungen in Wünsdorf, erleidet er nach seiner Rückkehr, am 07.10.1930
eine Gehirnerschütterung bei einem Motorradunfall. Wieder genesen erhält er
vom 28.05. bis zum 18.06.1931 eine Kommandierung zu einem Fahr- und
Geräte-Lehrgang nach Ludwigsburg.
Am 01.10.1936 in der 6. Kompanie des Regiments, nimmt er vom 02.02. bis zum
29.04.1932 an einem MW-Lehrgang in Döberitz teil und kommt am 01.11.1932 in
die 13. Kompanie seines Regiments, wo er am 19./20.03.1934 eine
Wehrkreisprüfung erhält.
Ab dem 01.10.1934 in der 13. und 14. Kompanie, wird ihm am 03.08.1935 ein
Urlaub nach Großbritannien für den Zeitraum 05.08. bis zum 30.08.1935
nach Edinburgh und Cambridge genehmigt. Nach seiner Wiederkehr übernimmt
Biehler am 15.10.1935 die Führung der 13. Kompanie und wird am 01.10.1937 in
den Regimentsstab versetzt. Dort übernimmt er am 01.01.1939 den Posten des
Regimentsadjutanten des neuen Infanterie-Regiments 13 und wird am 26.05.1939,
mit Wirkung zum 19.09.1939, an die Kriegsakademie versetzt.
Nach Ausbruch des 2. Weltkriegs wird er mit Wirkung vom 05.12.1929 in den Stab
des General-Kommandos des XXV. Armee-Korps als 01 versetzt und erhält mit
Wirkung vom 04.04.1940 eine Kommandierung zu den Generalstabs-Lehrgängen.
Bereits am 15.03.1940 wird er mit Wirkung vom 07.04.1940 zu den
Generalstabs-Lehrgängen, beim 2. Generalstabs-Lehrgang in Dresden, versetzt
und mit Wirkung vom 15.06.1940 in die Führer-Reserve, unter gleichzeitiger
Kommandierung in den Stab des AOK 12, unter Beibehalt seiner bisherigen
Uniform, versetzt.
Am 18.06.1940 erfolgte rückwirkend zum 14.06.1940 die Versetzung als Ic in den
Stab der 26. Infanterie-Division. Mit Ende der Kämpfe im Westen wird Biehler
am 16.11.1940 mit Wirkung vom 21.11.1940 als Ib in den Stab der 24.
Infanterie-Division versetzt.
Am 20.01.1941 wird er mit Wirkung vom 30.01.1941 zur Dienstleistung in den
Generalstab kommandiert und dann mit Wirkung vom 24.10.1941 in diesen
versetzt.
Vom 06.01.1942 bis zum 11.10.1943 Ia der 24. Infanterie-Division, übernimmt er
am 28.05.1943 die Führung des Grenadier-Regiments 31, sowie vom 30.06. bis zum
30.07.1943 des Grenadier-Regiments 220.
Am 10.12.1943 erfolgte die Versetzung als Ia zur 9. Luftwaffen-Feld-Division.
Von dort erfolgte am 16.01.1944, mit Wirkung vom 15.01.1944, die Versetzung
als Lehrer an die Kriegsakademie nach Hirschberg. Am 04.05.1944 erfolgte eine
Inmarschsetzung nach Lemberg., Genaueres darüber ist bisher unbekannt.
Zumindest taucht Biehler am 18.05.1944 im Reserve-Lazarett 161 in
Frankfurt/oder wieder auf, wo er sich in der Kranken-Abteilung II befindet.
Mit Wirkung vom 25.07.1944 erfolgte die Ernennung zum Chef des Generalstabes
des XXVII. Armee-Korps, wobei er bereits mit Wirkung vom 05.08.1944 wieder in
die Reserve versetzt wurde.
Vom 20.09.1944 bis zum 25.01.1945 übernimmt er das Kommando über das
Grenadier-Regiments 358, der 205. Infanterie-Division, wobei er zugleich vom
19.10. bis zum 15.11.1944 mit der stellvertretenden Führung der Division
beauftragt wird. Mit dem 15.11.1944 wird er dem Personalamt endgültig als
Truppenführer zur Verfügung gestellt.
Am 27.11.1944 wird Biehler im Raum Vimbass durch einen großen Splitter in
Ober- und Unterschenkel verwundet und ins Lazarett nach Frankfurt/Oder
verlegt.
Mit Wirkung vom 25.01.1945 erfolgte dann die Versetzung in die Führer-Reserve
unter gleichzeitiger Kommandierung in den Stab des Kommandanten der Festung
Frankfurt/Oder, wobei er zunächst den Posten des Ia übernimmt. Nach eigenen
Angaben übernahm er drei Wochen später den Posten des Kommandanten der
Festung. Laut einem Fernschreiben des OKH vom 04.03.1945 stand Biehler nicht
mehr als Regimentskommandeur der 205. ID zur Verfügung, da er bereits
Kommandeur der Festung Frankfurt/Oder war.
Am 15.03.1945 erfolgte die Erstellung von Beurteilungen für eine Beförderung
bzw. Verwendung in einer höheren Dienststellung. Weiterhin erfolgte am
20.04.1945 durch den Oberbefehlshaber der 9. Armee, General der Infanterie
Theodor Busse, der Vorschlag zur Verleihung des Ritterkreuzes an Biehler.
Dieser bewährte sich als Kommandeur der Festung Frankfurt/oder als
hervorragender Soldat. Ende Januar 1945 standen ihm zur Verteidigung der
Festung nur Genesende, Versprengte, Volkssturmmänner und rund 3000
Artillerie-Rekruten zur Verfügung. Im März 1945 verfügte er über 30.000 Mann,
ca. 100 Geschütze, 22 Panzer und 25 eingegrabene Panzerkampfwagen, die er ihn
18 kampferprobte Bataillone zusammenfasste. Bei einer Kampfstärke von ca. 9000
Mann hielt Biehler sämtliche Angriffe des Gegners stand. Weiterhin gelang am
24.04.1945 der Ausbruch aus der Festung.
Am 28.04.1945 bei Halbe durch Kopfschuss verwundet, geriet er dort am
28.04.1945 in sowjetische Gefangenschaft. Dort kam er unter anderem in die
Lager Nr. 27, 48, 185, 280 und 476. Weiterhin befand er sich im
Spezialhospital Nr. 5771 in Behandlung und zum Verhör in der berüchtigten
Butyrka in Moskau.
Am 03.06.1950 zu 25 Jahren verurteilt, wird Biehler am 07.10.1955 aus der
Gefangenschaft entlassen.
Die Verleihung des Ritterkreuzes an Biehler ist bis heute fraglich. Nach
seinen eigenen Angaben begab er sich mit angelegtem Ritterkreuz in die
Gefangenschaft, Nachweise im Bundesarchiv darüber fehlen allerdings. Zumindest
ist nachweisbar, dass am 20.04.1945 ein Verleihungsvorschlag im HPA eintraf.
Eine Begründung des Vorschlages wurde durch die Truppe angekündigt, jedoch
traf diese nie ein. Somit erfolgte auch keine Eintragung ins Vorschlagsbuch,
bzw. die Anlegung einer entsprechenden Karteikarte. Nach dem bisherigen
Vorsitzenden der Ordenskommission der OdR, Fellgiebel, erfolgte eine
Verleihung über den sogen. Dönitz-Erlass, der jedoch laut neuster Forschungen
rechtlich keinen bestand hat. Fellgiebel bestimmte somit, unauthorisiert, das
Verleihungsdatum selbst.
Ernst Biehler verstarb am 26.05.1997 in Langensteinbach.