
Ritterkreuzträger Walter Botsch
Generalleutnant











Walter Hugo Botsch wurde am 27.02.1897 in Braunsbach/Künzelsau geboren und
trat am 20.04.1915 als Fahnenjunker dem Ersatz-Bataillon des 6. (Württbg.)
Infanterie-Regiments "König Wilhelm" Nr. 124 bei.
Vom 28.08. bis zum 06.11.1915 besucht er einen Fahnenjunker-Kurs in Döberitz und
rückt schließlich am 19.11.1915 ins Feld, wo er am 09.08.1916 an der Somme
verwundet wird.
Zunächst am 06.09.1916 zum Ersatz-Bataillon des Infanterie-Regiments 124
versetzt, kehrt er am 15.101.916 ins Feld zurück und wird dort vom 17.11. bis
zum 25.11.1916 in den Stab der 53. Infanterie-Brigade versetzt und wird am
25.11.1916 erneut an der Somme verwundet. Infolge der Verwundung am 21.02.1917
wieder zum Ersatz-Bataillon versetzt, besucht er vom 30.03. bis zum 06.04.1917
einen Granatwerfer-Kursus in Münsingen, woraufhin er am 23.04.1917 wieder an die
Front kommt.
Vom 10.05. bis zum 25.08.1917 Adjutant des IV. Bataillons und stellvertretender
Adjutant des II. Bataillons seines Regiments, kommt Botsch am 10.01.1918 in die
3. MG-Kompanie, wo er am 23.03.1918 erneut, diesmal schwer, an der Somme
verwundet wird. Durch die Verwundung kommt er am 24.06.1918 in die 2.
Ersatz-MG-Kompanie des XIII. Armee-Korps und wird schließlich am 10.09.1918 als
Führer der 3. MG-Kompanie seines Regiments, zurück an die Front versetzt, wo er
am 20.10.1918 zum Adjutanten des II. Bataillons ernannt wird.
Mit dem Waffenstillstand trat Botsch am 15.03.1919 der Abteilung Haase des
2. Württembg. Freiwilligen-Regiment in Münsingen bei und kommt dann am
28.07.1919 in die 6. Kompanie des Reichswehr-Schützen-Regiments 26 bei, wo er im
Dezember1919 zu einem Sportlehrgang nach Cannstatt kommandiert wird.
Nach dem Eintreffen am Demobilmachungs-Ort am 18.12.1919, wird er vom 18.03. bis
zum 26.05.1920 gegen die Aufständischen im Ruhrgebiet eingesetzt und am
27.09.1920 mit Wirkung vom 01.10.1920 in das Infanterie-Regiment 13 versetzt.
Botsch besucht vom 16.11. bis zum 24.11.1920 einen Nahkampfmittel-Lehrgang in
Ulm und wird am 01.10.1921 zum Adjutanten des II. Schützen-Bataillons im
Infanterie-Regiment 13 ernannt. Von dort aus wird er mit Wirkung vom 21.09.1923
an die Infanterieschule, zum dortigen Lehrgang I, kommandiert, wobei diese
Kommandierung bereits am 01.10.1923 aufgehoben und er stattdessen in die 15. (A)
Kompanie des 13. (Württbg.) Infanterie-Regiments versetzt wird.
Nach einer mob-Verwendung in Sachsen und Thüringen, besucht er einen
Waffenschullehrgang auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf und wird am 01.10.1924 in
die 16. (A) Kompanie des Regiments versetzt.
Nach der Wehrkreisprüfung vom 23.03. bis zum 27.03.1925, wird er am 27.04.1925
in die 8. Kompanie kommandiert, bzw. am 01.08.1926 in die 3. Kompanie versetzt.
Von dort erfolgte vom 01.07. bis zum 30.09.1926 eine Kommandierung zum 5.
Artillerie-Regiment.
Mit Wirkung vom 01.10.1926 in den Stab der 5. und mit Wirkung vom 01.10.1927 in
den Stab der 7. Division versetzt, wird er vom 01.06. bis zum 30.09.1927 zur 1.
(Preuß.) Kraftfahr-Abteilung und in die 1. (Preuß.) Nachrichten-Abteilung
kommandiert.
Nach der Teilnahme an der Übungsreise Weser vom 31.05. bis zum 15.06.1928, wird
Botsch am 01.07. bis zum 30.09.1928 zum 13. (Preuß.) Reiter-Regiment kommandiert
und wird mit Wirkung vom 01.10.1928, unter gleichzeitiger Kommandierung zur
Kommandantur Berlin, in das 17. Infanterie-Regiment versetzt.
Mit Meldung vom 01.10.1928 in der 15. (A) Kompanie des Regiments, wird er am
20.11.1928 unter Aufhebung des Kommandos vom 01.10.1928, in das 4. (Preuß.)
Reiter-Regiment versetzt.
Mit Wirkung vom 01.10.1929 als MG-Offizier beim Regiments-Stab des 13.
(Württbg.) Infanterie-Regiment, besucht er vom 23.02. bis zum 07.03.1921 einen
Lehrgang für Leibesübungen in Wünsdorf und wird am 01.04.1933 Adjutant des 13.
Infanterie-Regiments und kommt ab dem 23.04.1934 für eine Verwendung im
Generalstab in Frage. So wird er mit Wirkung vom 01.08.1934 in den Stab der 5.
Division versetzt und mit Wirkung vom 01.08.1934 für die Dauer von 2 Jahren in
den Generalstab. Zunächst wird er ab dem 01.10.1934 in den Generalstab des
Wehrkreis-Kommandos V kommandiert und ab dem 15.10.1935 des V. Armee-Korps. Mit
Wirkung vom 01.08.1936 in den Generalstab des V. Armee-Korps versetzt, wird
Botsch am 06.10.1936 zum Chef der 9. Kompanie im Infanterie-Regiment 35 ernannt.
Danach folgte mit Wirkung vom 10.09.1937 die Versetzung in das
Reichskriegsministerium, wo er in das Wehrmachts-Amt versetzt wird und dort auch
nach der Umbenennung in Oberkommando der Wehrmacht bleibt.
Ab dem 10.11.1938 im OKW, wechselt er dort am 03.01.1939 in die
Rüstungswirtschaftliche Abteilung der Amtsgruppe Wehrwirtschaft des OKW und wird
mit Wirkung vom 09.10.1939 als 1. Generalstabs-Offizier in den Generalstab des
XXX. Armee-Korps versetzt. Mit diesem Korps nimmt er an den Kämpfen an der
Westfront teil und wird am 25.10.1940 zum Chef des Generalstabes des XXX.
Armee-Korps ernannt. Mit dem Korps besteht er die Kämpfe auf dem Balkan und an
der Ostfront, bis er mit Wirkung vom 01.06.1943 in die Führer-Reserve des
OKH versetzt und zur Armeegruppe Felber versetzt wurde. Dort wird er mit Wirkung
vom 20.06.1943 zum Chef des Generalstabes, der späteren, ab dem 26.08.1943, 19.
Armee, ernannt.
Am 12.10.1944 wird er zum Ritterkreuz eingereicht, wobei der Vorschlag zwar
ordnungsgemäß eingeht, zunächst aber unerledigt bleibt und schließlich am
16.12.1944 zurückgestellt wird. Botsch hatte entscheidenden Anteil am Kampf
gegen die Invasion und die befohlenen Absetzbewegungen vom Mittelmeer bis an die
Burgundische Pforte und Vogesen wesentlichen Anteil und konnte in der nun
gehaltenen Linie den Ansturm des Gegners zum Stoppen bringen. Als in der Enge
von Montelimar der Abfluß der Truppen und Kolonnen aller Wehrmachtsteile auf der
einzig verbliebenen Rhonetalstrasse durch gegnerischen Artilleriefeuer ins
Stocken kam und sich eine Panik anbahnte, behielt Botsch den Überblick und
entwirrte persönlich an mehreren Stellen den Verkehr. Damit rettete er derart
viele Truppen, um eine feste Abwehrstellung westlich der Vogesen aufzubauen. An
der Drome, die durch Hochwasser und der Zerstörung sämtlicher Brücken,
unüberwindbar war, sorgte Botsch für den bau einer Behelfsbrücke, über den sich
in den nächsten Tagen fast das gesamte, abgeschnittene, LXXXV. Armee-Korps nach
Norden durchschlagen konnte.
In der kritischen Lage zwischen Montelimar und Valence schlug Botsch in der
Nacht vom 28. auf den 29.08.1944 eine Besprechung auf dem umkämpften
Gefechtsstand des PzGrenRgts. 110 der 11. Panzer-Division, nördlich Loriol, vor.
Dabei hob Botsch immer wieder das rücksichtslose Durchschlagen des LXXXV.
Armee-Korps nach Norden heraus. Damit wurden die Truppen gerettet, die im
weiteren Verlauf der Rückzugskämpfe das heranschleusen der Truppen des LXIV.
Armee-Korps, von der Atlantikküste, in den Brückenkopf Dijon und den Aufbau der
Verteidigungsfront westlich der Vogesen ermöglichten. Dabei war es wichtig
dieses Korps unbedingt in den Brückenkopf Dijon aufzunehmen, wofür sich Botsch
stets persönlich mit aller Kraft einsetzte. Das dies gelang, ist letztlich
Botsch zu verdanken.
Am 01.01.1945 wird er in die Reserve versetzt und mit Wirkung vom 26.01.1945 zur
Heeresgruppe G zur Einweisung als Divisionskommandeur kommandiert, bis er ab dem
13.02.1945 am 17. Divisions-Führer-Lehrgang teilnimmt. Damit wird er mit Wirkung
vom 05.02.1945 zum Kommandeur der 18. Volks-Grenadier-Division ernannt und ist
ab dem 06.03.1945 Kommandierender General der Korpsgruppe Botsch im
Verteidigungs-Abschnitt Bonn-Remagen.
Am 06.03. zum Kommandierenden General des LIII. und am 24.03.1945 des
LVIII. Panzer-Korps ernannt, gerät er am 16.04.1945 in amerikanische
Gefangenschaft, aus der er im November 1947 entlassen wurde. Als Kommandierender
General gelang es Botsch die eingeschlossene Kampfgruppe des LIII. Armee-Korps
auf das ostwärtige Rheinufer zu retten. Weiterhin verhinderte er am 25. und
26.03.1945 einen gegnerischen Durchbruch überlegener Panzerkräfte im Abschnitt
Siegburg-Hennef und stellte die Verbindung zum linken Nachbarn wieder her. Dafür
wurde er am 04.04.1945 erneut zum Ritterkreuz vorgeschlagen. Der Vorschlag ging
beim Heerespersonalamt ein, wurde jedoch zurückbehalten, da Botsch zu diesem
Zeitpunkt als vermisst galt. Eine Verleihung des Ritterkreuzes erfolgte also
nicht. Aus Sichtweise der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger erfolgte die
Verleihung des Ritterkreuzes dennoch über die so genannte "Dönitz-Anordnung"
am 09.05.1945. Diese ist jedoch nach neuesten Forschungen nicht rechtswirksam.
Walter Botsch verstarb am 07.01.1969 in Schwäbisch-Gmünd.