Kurt, oft auch als Curt geschrieben, Ludwig Ehrenreich von
Burgsdorff wurde am 16.12.1886 in Chemnitz in Sachsen geboren. Sein Großvater
Carl Ludwig Gottlob von Burgsdorff, sowie der Vater Wirklicher Geheimrat Dr.
jur. Curt Ludwig Franz von Burgsdorff waren ihrer Zeit Regierungspräsidenten in
Leipzig. Zunächst besuchte er die Volksschule und ab dem 11. Lebensjahr das
Gymnasium in Dresden und studierte anschließend in Grenoble, Freiburg und
Leipzig die Rechtswissenschaften. Im Jahre 1911 promovierte mit dem Thema der
Rechtspflege in den Kolonien zum Dr. jur. Mit dem Eintritt als Einjährig
Freiwilliger am 01.10.1905 in das Kgl. Sächs. Garde-Reiter-Regiment
unterbrach er sein Studium und promovierte als Leutnant zwischen beiden
Staatsexamen.
Im Jahre 1914 wird er zum Assessor des evangelisch-lutherischen
Landeskonsistoriums in Dresden ernannt und rückt am 03.08.1914 mit Kriegsbeginn
ins Feld ein. Bis zum 31.07.1916 bliebt er bei seinem Regiment und wird dann in
den Stab der 23. Kavallerie-Division versetzt, wo er bis zum 16.04.1918
eingesetzt wird. Anschließend kommt er als Oberleutnant zur
Freiwilligen-Eskadron des Garde-Reiter-Regiments. Während seiner Militärzeit
erhält er Spezialausbildungen im reiten und im Gaskampf.
Bei Ende des 1. Weltkrieges schied er am 30.04.1918 als Hauptmann der Reserve
a.D. der Kavallerie aus dem Dienst aus. Fortan im Staatsdienst avanciert er als
Regierungsrat bei der Hauptamtsmannschaft Großenhain, wird 1921 Direktor des
Staatsbades Bad Elster, ist ab Anfang 1928 Amtshauptmann in Löbau und wird 1933
zum Ministerialdirektor sowie zum Leiter der 1. Abteilung im sächs.
Innenministeriums, ernannt, bzw. nach dem Anschluss Österreichs dem
Reichsstatthalter Seyß-Inquart unterstellt. Von Burgsdorff war am 01.04.1933 der
SA und am 01.05.1933 mit der Mitgliedsnummer 2.992.592 der NSDAP in Dresden
beigetreten und wurde im März 1933 zum kommissarischen Kreishauptmann von
Leipzig ernannt. Politisch gehörte er von 1919, dem Gründungsjahr der Partei,
bis 1933 der Deutschnationalen Volkspartei unter Alfred Hugenberg an.
Zwischen 1936 und 1938 nahm er an insgesamt fünf Reserve-Übungen beim
Panzer-Regiment3 teil und wurde am 01.04.1937 in die Wehrmacht im Dienstrange
eines Hauptmannes d.R. übernommen.
Im Jahre 1941 stieg er zum SA-Brigadeführer, womit er zum Stab der Obersten
SA-Führung gehörte auf und wurde zum Unterstaatssekretär in Prag ernannt. In der
Eigenschaft dieser Position engagierte er sich stets für die Beseitigung der
berüchtigten NS-Kommissare in der Verwaltung. Ebenso plädierte er für die
Wiederherstellung einer "ordnungsgemäßen" Verwaltungsstruktur und setzte
sich für die Festigung des Berufsbeamtentums ein. Als solcher wurde er im Jahre
1936, nach Unstimmigkeiten mit dem Gauleiter Martin Mutschmann, als
Kreishauptmann nach Leipzig versetzt. Dort ist er weiterhin zugleich Leiter der
Fachgruppe, Reichswahrer der Verwaltung im Gau Sachsen, Leiter der
Verwaltungsakademie Dresden und Mitglied zahlreicher Ausschüsse der Akademie für
Deutsches Recht.
Während des Einmarsches in die Resttschechei übernahm er den Posten des
stellvertretenden Chefs der Zivilverwaltung in Mähren, bis er im März 1939 zum
Ministerialdirektor beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren ernannt wurde und
damit dem Staatssekretär Karl Hermann Frank bis 1942 unterstellt war. Ebenfalls
wird er ab dem 30.01.1939 zur ehrenamtlichen Dienstleitung der SA-Gruppe Sudeten
zugeteilt, der er bis zum 31.01.1943 angehört und dann in den Stab der Obersten
SA-Führung wechselt. Während seiner Tätigkeit im Protektorat setzte er sich
bspw. besonders für den ehemaligen österreichischen Beamten Lobenstein gegenüber
des SS-Gruppenführers Frank ein. Obwohl dieser einen jüdischen Großvater hatte
und streng klerikal und monarchistisch-legitimistisch eingestellt war,
bezeichnet ihn von Burgsdorff als beförderungswürdig und besonders tüchtig.
Lobenstein war u.a. am 25.07.1934 anlässlich einer Gedenkfeier für NS-Gefallenen
in Wien von der Staatspolizei in Haft genommen worden.
Am 01.04.1942 trat er auf Veranlassung des SS-Obergruppenführers Heydrich der
Wehrmacht bei und wurde laut einer Meldung von April 1942 dem Stab der
Panzerjäger-Abteilung 16 zugeteilt. Deren Kommando übernahm er dann am
18.08.1942.
Am 22.12.1942 wird seine Abteilung der Kampfgruppe des Generalleutnants Pfeiffer
unterstellt, wo von Burgsdorff eine nahm ihm benannte Kampfgruppe übernimmt.
Weiterhin ist er nach eigenen Angaben Führer des Regiments "von Burgsdorff"
und ab Januar 1943 Führer des Grenadier-Regiments 580. Mit seinem Regiment
gelingt es ihm im Bystraja-Abschnitt, im Raum nördlich Morosowskaja, außerhalb
des Kessels von Stalingrad, die Stellungen zu halten und einen operativen
Durchbruch des Gegners zu verhindern. Dafür wird er zum Ritterkreuz eingereicht.
Bereits im Februar 1943 wird er in die Führer-Reserve des OKH versetzt und als
SA-Gruppenführer verwendet. Er übernimmt den Posten eines Oberbannführers der HJ
und erneut den Posten eines Unterstaatssekretärs. Außerdem wird ihm am
02.04.1943 als Major der Reserve und Führer des Grenadier-Regiments 580 der 306.
Infanterie-Division, das Ritterkreuz verleihen.
Ab 01.12.1943 wird er zum Gouverneur des Distrikts Krakau unter dem
Generalgouverneur Hans Frank ernannt. Von Burgsdorff wurde anlässlich einer
Besprechung zwischen Frank und Kaltenbrunner vorgeschlagen. Zwar würde dieser
Posten unterhalb der Stellung eines Unterstaatssekretärs eingestuft, doch als
Kriegseinsatz käme dieser dennoch in betracht. Zuvor war von Burgsdorff als
Hoher Kommissar beim bevollmächtigten General der Wehrmacht in Italien
vorgesehen. Eine neuerliche Verwendung im Protektorat kam nicht mehr in
betracht, da er dort durch seine politisch-reaktionär-kirchliche Haltung
aufgefallen war. Ebenfalls lehnte der Gauleiter von Sachsen Mutschmann eine
Verwendung von Burgsdorff ab. Ebenso wurde eine Einsetzung als Oberbürgermeister
von Berlin durch Goebbels abgelehnt. Gegen Ende August 1943 hatte sich von
Burgsdorff in Riga aufgehalten, da er dort seitens des Ostministeriums als
alleiniger Vertreter des Reichskommissars für das Ostland vorgesehen war. Der
neue Reichsprotektor Frick liebäugelte hingegen wieder mit einer Verwendung von
Burgsdorff. Doch würde seine dortige Anstellung zu weiteren und neuen
Schwierigkeiten zwischen dem Reichsprotektor und dem Staatsminister von Böhmen
und Mähren führen. Da sich von Burgsdorff mglw. selbst für eine Verwendung in
Riga interessierte, schien eine dortige Verwendung bspw. auch dem
Reichssicherheitshauptamt zu entsprechen. Über seine weiteren persönlichen
Antriebe finden sich in den Akten verschiedene Angaben. Zum einen bemühte er
sich um eine weitere eher zivile Verwendung, zum anderen soll er angeblich eine
Wiederverwendung in der Wehrmacht angestrebt haben.
Von Burgsdorff bemühte sich darüber hinaus wieder nach Prag zu kommen, was
allerdings auf Schwierigkeiten stieß. Heydrich entließ ihn seiner Zeit in den
Wehrdienst, da er die aufgeblähte Verwaltung unter von Neurath, dessen Politik
auch von Burgsdorff vertrat, verkleinern wollte. Eine neuerliche Verwendung im
Protektorat hätte dieser neuen Entwicklung entgegengerichtet gewirkt. Durch
Heydrichs Verwaltungsreform wurden mehrere Verwaltungstätigkeiten auf die
autonomen Ressort verteilt. Damit gäbe es auch keine Verwendung für einen neuen
Unterstaatssekretär mehr.
Am 15.12.1943 soll er weiterhin ein Anerkennungsschreiben erhalten haben. Dies
geht zumindest aus seiner Personalakte hervor. Was und vor allem wer anerkennt,
ist unbekannt.
Mit Kriegsende wird er durch die Amerikaner im Internierungslager Moosburg
interniert und als Zeuge der Angeklagten Hans Frank und Konstantin von
Neurath beim Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher befragt. Dies
sollte vor allem dazu dienen den Befehlsnotstand zu unterstreichen und alle
Schuld auf Hitler und Himmler abzuwälzen. Von Burgsdorff solle nach eigenen
Angaben erst nach dem Krieg von der Existenz von Konzentrationslagern erfahren
haben. Ebenso sah er seinen SA-Generalsrang, als Ehrenrang an und sah sich
selbst als kirchlicher Christ an. Er galt als hervorragender Verwaltungsbeamter
mit diplomatischen Fähigkeiten. Das Reichssicherheitshauptamt charakterisierte
ihn nicht als Gegner der Bewegung dennoch hindern ihn Herkunft, Erziehung und
Überzeugung daran, ein inneres Verhältnis zum Nationalsozialismus zu finden.
Dennoch wurde er im Mai 1946 an Polen ausgeliefert und dort am 06.12.1948 wegen
Kriegsverbrechen zu drei Jahren Haft verurteilt. Seine Vorgesetzten wurden fast
alle mit der Todesstrafe belegt. Lediglich von Neurath erhielt neun Jahre Haft.
Verfahren zu Kriegsverbrechen in der Tschechei ist nichts bekannt.
Im Nachkriegsdeutschland findet er Aufnahme in der Evangelischen
Kirchenverwaltung in Bayern unter Landesbischof Hans Meiser und arbeitete als
Verwalter bei der Evangelischen Akademie in Tutzing.
Im Juli 1947 entlassen verstarb Dr. Curt von Burgsdorff am 26.02.1962 in
Starnberg. Verheiratet war er mit einer Geborenen von Erdmannsdorff. Aus der Ehe
gingen zwei Kinder hervor.