Bruno Oswald Bräuer wurde am 04.02.1893 in
Willmannsdorf/Kreis Jauer in Schlesien geboren.
Er wurde vom 27.04.1905 bis zum 14.04.1908 Schüler an der
Militär-Knabenerziehungs-Anstalt in
Annaburg und danach Schüler an der Unteroffiziers-Vorschule in Greifenberg/Pommern. Es folgte
am 15.04.1910 ein Lehrgang an der Unteroffiziersschule in Treptow an der Rega.
Am 01.04.1912 kommt er, als Gefreiter, in das 7.
Infanterie-Regiment Nr. 155 in Ostrowo/Pleschen. Mit dieser Einheit kommt er
an der Ost- und Westfront zum Einsatz, so unter anderem in der "Sturmkompanie
von Ravenstein".
Vom 07.08.1919 bis zum 31.12.1919 ist er Zugführer im 9. Schützen-Regiment und
verlässt am
01.01.1920 die Reichswehr und geht zur Schutzpolizei nach
Unruhstadt bis 1922 und dann bis zum 24.02.1933 in Berlin.
Am 25.02.1933 ist er Chef der 1. Kompanie in der Polizei-Abteilung Wecke
z.b.V., die über Polizeigruppe Wecke z.b.V., Landespolizeigruppe Wecke z.b.V.
am 12.01.1934 schließlich den Namen Landespolizeigruppe "Hermann Göring"
erhält. Dort wird er am 01.04.1935
Kommandeur des I. Bataillons. Am 29.10.1935 erfolgte die Umbenennung in
Regiment "Hermann Göring".
Am 01.04.1936 tritt er der Fallschirmtruppe bei und wird am 01.09.1937
Kommandeur des IV. (Fallschirmschützen) Bataillons des Regiments "Hermann
Göring".
Als Kommandeur und Oberstleutnant (seit dem 01.01.1939) des I. Bataillons des
Fallschirmjäger-Regiments 1 kommt er am 01.04.1938 nach Stendal-Borstel und
wird mit Wirkung vom 01.01.1939 zum Kommandeur des Fallschirm-Jäger-Regiments
1 und zum stellvertretenden Kommandeur der 7. Flieger-Division ernannt.
Gleichzeitig wird er zum Obersten befördert. So nimmt er am Polen und
Holland-Feldzug teil.
Während des Feldzuges in Holland sprang das II. Bataillon zusammen mit dem
Regimentsstab bei Dordrecht ab, während das II. Bataillon die Maasbrücken bei
Moerdijk besetzen sollte. Das III. Bataillon sprang über dem Flugplatz
Waalhaven bei Rotterdam ab. Durch entschlossenes und besonnenes Handeln
seitens des Kommandeurs wurden schwierige Lagen gemeistert und die befohlenen
Ziele bis zum Eintreffen der Heeresverbände gehalten. Oberst Bruno Bräuer
erhielt dafür als Kommandeur des Fallschirm-Jäger-Regiments 1 der 7.
Flieger-Division am 24.05.1940 das Ritterkreuz.
Vom 16.05.1941 bis zum 01.06.1941 ist er in Personalunion Kommandeur der
Kampfgruppe Ost während des Unternehmens "Merkur" - der Invasion
Kretas.
Aufgrund der Erfolge des Unternehmens und unter Verschleierung der hohen Verluste der Truppe wurde Bräuer am 09.06.1941 im Wehrmachtsbericht erwähnt.
Nach der Versetzung zur Führerreserve am 06.09.1942, wird er Offizier z.b.V.
des Reichsministers für Luftfahrt und OB der Luftwaffe. Er wird zur Führung
der Geschäfte des Kommandanten der Festung Kreta und des Befehlshabers des
Luftgaustabes Kreta kommandiert und übernimmt am 23.02.1943 des Posten des
Kommandanten der Festung Kreta und des Befehlshabers des Luftgaustabes Kreta.
Am 01.06.1944 wird er unter Beförderung zum General der Fallschirmjäger in die
Führerreserve versetzt und mit Wirkung vom 02.03.1945 zum Kommandeur der 9.
Fallschirmjäger-Division bei den Kämpfen um Berlin ernannt.
Nach einer Erkrankung erfolgte am 19.04.1945 die erneute Versetzung in die
Führerreserve und ab dem 10.05.1945 die britische Kriegsgefangenschaft. Von
hier wird er an Griechenland ausgeliefert, wo er am 20.05.1947, aufgrund des
Beschlusses vom 09.12.1946 des Speziellen Gerichts für Kriegsverbrechen, in der
Infanterie-Kaserne zu Xaidari um 05.00 Uhr zusammen mit General Friedrich
Wilhelm Müller, aufgrund angeblicher Kriegsverbrechen, standrechtlich
erschossen wird, nachdem sämtliche Gnadengesuche abgelehnt wurden.
Unter Bräuers Kommando unterstellten deutsche Einheiten am 20.05.1944 das
jüdische Viertel Chanias. Alle flüchtenden Personen wurden erschossen, der "Rest"
nach Heraklion gebracht und von dort aus auf das Festland deportiert. Nur vier
jüdische Bewohner Chanias überlebten dies. Während der deutschen Besatzung
starben ca. 8.000 Zivilisten.
Gegen 03.00 Uhr morgens erteilte der Gefängnisdirektor von Kalithea,
Mathiudakis, dem Oberwächter Peppas den Auftrag die beiden deutschen
Gefangenen zu wecken und in sein Büro zu bringen. Der Pope der Kirche Ajos
Sostis, bot geistlichen Beistand an, den beide, Protestanten, ablehnten.
Müller übergab dem Direktor sein Testament. Geschriebene Briefe an die
Familien, baten die beiden befördern zu lassen. Anschließend brachte sie eine
Gendarmerie-Abteilung nach Xaidari, wo der königliche Kommissar den
Verurteilten noch einmal das Urteil vorlas. Die beiden Generale reagierten
gelöst und antworteten mit militärischem Gruß. Das Verbinden der Augen lehnten
sie ab, baten aber um das Zielen auf das Herz. Bevor die Schüsse erklangen rief Bräuer: "Deutschland lebt und wird weiter leben!", Müller rief: "Es
lebe Deutschland!". Die beiden Verteidiger, Dr. Athanasius Krystallis und
Dr. Georg Tsilithras, bekundeten den Witwen ihr Beileid und gaben an ihr
Bestes getan zu haben, um beide Generale zu retten. Außerdem gaben sie an: "Wir
vertraten auch die nationale Ehre unseres Volkes, das in seiner Geschichte, "Vae
victis" für unter seiner Würde gehalten hat.".
General Kurt Student sagte über Bräuer: "Er war eine knorrige
Persönlichkeit, ein ganzer Mann, der weder Tod noch Teufel fürchtete, tapfer,
aufrecht und gerade, rein und makellos; wie er in seinem ganzen Leben war,
ging er auch in den Tod.". Ein weiterer , unbekannter, Kamerad sagte
weiterhin über Bräuer: " [...] Bräuer bei der kretischen Bevölkerung so
angesehen und beliebt wie kein anderer Kommandant gewesen ist, so hat er sich
im Kriege völlig frei und ohne Bewachung im dichten Menschengewühl bei der
abendlichen Promenade am Hafen Chania bewegen können."
Am 11.05.1947 schrieb er, zusammen mit General Müller, in einem Gnadengesuch:
"4.) welches Recht kommt in Frage? - Wie unsere Anwälte bereits in ihren
Begründungen ausgeführt haben, ist es rechtlich nicht tragbar, unsere in
Kriegszeiten begangenen Handlungen nach dem zivilen griechischen Strafrecht zu
beurteilen und aufgrund der Verordnung 73, vom Jahre 1945, das zivile
Strafrecht mit rückwirkender Kraft für uns in Gültigkeit zu setzen. Genauso
wenig, wie der griechische Soldat, der in Kriegszeiten auf bulgarischem Boden
oder türkischem Boden kämpft, dem bulgarischen oder türkischen Strafrecht
unterworfen ist, genauso wenig kommt das griechische Strafgesetz für uns in
Betracht. Nach dem Haager Abkommen unterlagen wir dem deutschen Kriegsrecht
und dem internationalen Kriegsrecht. Dies hat das Gericht nicht
berücksichtigt. Man hat uns immer wieder vorgeworfen, wir hätten die
Schuldigen zur Verantwortung ziehen können und auf keinen Fall Unschuldige.
Mit unserem Willen und mit unserer Absicht sind überhaupt keine Unschuldigen
getötet worden, sondern Schuldige und mehr oder weniger Mitschuldige.".
Das Gnadengesuch wurde zunächst vom griech. Parlament, gegen die Stimmen der
Kommunisten, angenommen. Der König jedoch, der den Parlamentsentscheid
unterschreiben und so bestätigen musste, um ihn rechtgültig zu machen,
entschied - Probleme der Dynastie mit den Kommunisten - gegenteilig.
Auf Initiative des Bundes Deutscher Fallschirmjäger und dem Volksbund für
Kriegsgräberfürsorge wurde Bräuer im Jahre 1973 von Athen auf die Insel Kreta
umgebettet, wo er heute inmitten seiner ehemaligen Soldaten bei Maleme liegt.
Weiterhin wird in der LL/LTS der Bundeswehr eine Straße nach Bräuer, als einer
der Väter der Fallschirmtruppe, benannt.