Karl-Heinz Felix Bühler wurde am 07.08.1912 in
Mannheim geboren und trat am 27.12.1932 der SS mit der Mitgliedsnummer
98.248 und der NSDAP (Datum unbekannt) mit der Nummer
3.266.024
bei. Vom 29.04. bis zum 31.07.1933 absolvierte er den Arbeitsdienst und trat am
01.10.1935 als Kanonier der 8. Batterie des Artillerie-Regiments in Augsburg bei.
Von dort erfolgte dann am 01.10.1936 als Offiziers-Anwärter der Übertritt in die
Bayerische Landespolizei, wo er der 1. Hundertschaft des Kommandos der
Schutzpolizei in München zugeteilt wurde. Vom 01.11.1936 bis zum 01.03.1938
besuchte er die Polizei-Offizierschule in Fürstenfeldbruck und übernimmt am
21.03.1938 die Führung der Stamm-Abteilung Süd im Bezirk 1.
Anschliessend, ab dem 01.04.1938, Adjutant beim Kommando der Schutzpolizei
Gotha, übernimmt Bühler am 01.03.1939 die Führung der Stamm-Abteilung
Fulda-Werra im Bezirk 14.
Nach Ausbruch des 2. Weltkrieges wird er am 10.09.1939 als Reserveführer der SS-Artillerie-Ersatz-Abteilung
in Berlin-Lichterfelde zugeteilt und beginnt ab dem 15.09.1939 seinen Dienst in
der SS-Verfügungstruppe bzw. der Waffen-SS. Ab dem 01.10.1939 als
Batterie-Offizier im SS-Artillerie-Regiment 1, übernimmt er im Westfeldzug die
Führung einer Batterie und wird später als Reserveführer der SS-Division "Wikung"
zugeteilt, wo er den Posten des Chefs der 8. Batterie im SS-Artillerie-Regiment
5 übernimmt.
Ab Sommer 1941 im Osten im Einsatz, wird Bühler am 27.08.1942 zum Kommandeur der
II. Abteilung des SS-Artillerie-Regiments 5 ernannt. Als solcher zeichnet er
sich während des Ausbruchs der Division aus dem Kessel von Tscherkassy am
17.02.1944 bei Chilky besonders aus, wird dabei aber schwer verwundet.
Wieder genesen kehrt er zur Divisioin zurück und übernimmt am 25.03.1945,
während der Endkämpfe in Ungarn, die Führung des SS-Panzergrenadier-Regiments 9
"Germania". Während dieser Kämpfe zeichnet er sich erneut durch hohe
persönliche Tapferkeit aus. Dafür soll ihm am 06.05.1945 das Ritterkreuz als SS-Obersturmbannführer
und Oberstleutnant der Schutzpolizei, sowie Führer des SS-Panzergrenadier-Regiments
9 "Germania" das Ritterkreuz verliehen worden sein.
Selbst nach neuesten Forschungen finden sich keine Beweismittel in den
entsprechenden Archiven. Die Verleihung des Ritterkreuzes soll durch SS-Obergruppenführer
Sepp Dietrich persönlich erfolgt sein, der durch Hitler dazu authorisiert worden
sein soll. Der "Fall Bühler" wurde 1977 durch die Ordenskommission der
Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger behandelt. Diese nahm das Datum des
01.05.1945 als mögliches Verleihungsdatum an, entschied aber letztlich die
Verleihung nicht anzuerkennen. Im Herbst 1983 trat die Kommission erneut
zusammen und entschied nun die Verleihung des Ritterkreuzes an Bühler für den
08.05.1945 anzuerkennen. Der damalige Ritterkreuzexperte von Seemen, nahm
hingegen das Datum des 07.05.1945 als eigentliches Datum der Verleihung an. Der
Chronist der Waffen-SS-Ritterkreuzträger Krätschmer hingegen nannte dabei nach
wie vor den 01.05.1945 als Verleihungsdatum. Beide Daten liegen allerdings nicht
in dem einzig möglichen Zeitraum für die eigenmächtige Verleihung von
Ritterkreuzen durch Sepp Dietrich. Der Vorsitzende der damaligen
Ordenskommission, Fellgiebel, wählte von daher eigenmächtig dann den 06.05.1945
als Datum der Verleihung des Ritterkreuzes an Bühler.
Bühler geriet dann am 10.05.1945 im Raum St. Johann-Salzburg in amerikanische
Gefangenschaft, aus der er am 30.04.1948 entlassen wurde.
Karl-Heinz Bühler verstarb am 04.07.1984 in Tübingen.